Rechtsprechung
BFH, 10.02.2009 - I B 134/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Keine Revisionszulassung wegen vermeintlichem Verfahrensmangel der unzureichenden Sachaufklärung bei fehlendem Bezug zu entscheidungserheblichem Sachverhalt
- Judicialis
FGO § 79b Abs. 1; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Revisionszulassung wegen eines Verfahrensmangels nur bei Bezug auf entscheidungserheblichem Sachverhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 02.06.2008 - 3 K 11/03
- BFH, 10.02.2009 - I B 134/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03
Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf
Auszug aus BFH, 10.02.2009 - I B 134/08
Für eine zulässige Rüge der Verletzung der dem FG obliegenden Sachaufklärungspflicht als Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO wären Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 02.06.2008 - 6 K 11/03
Forderungsverzicht: Gewinnerhöhung oder verdeckte Einlage
Auszug aus BFH, 10.02.2009 - I B 134/08
Die Klage war teilweise erfolgreich (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Baden-Württemberg vom 2. Juni 2008 6 K 11/03).